TASSO-Newsletter
Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund
Am 1. Juli 2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert.
Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark
einführen. Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in
Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten
Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für
Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes,
die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der
Anschaffung. Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der
betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde
können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf
Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine
geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb
tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und
Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten
waren. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt. Weiterhin sind alle
Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und
Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte
ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche
Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der
Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht,
Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres
entscheiden. Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den
Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der
Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der
Leine zu führen.
(Quelle: Dänisches Außenministerium)
Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund
Am 1. Juli 2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert.
Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark
einführen. Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in
Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten
Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für
Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes,
die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der
Anschaffung. Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der
betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde
können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf
Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine
geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb
tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und
Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten
waren. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt. Weiterhin sind alle
Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und
Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte
ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche
Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der
Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht,
Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres
entscheiden. Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den
Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der
Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der
Leine zu führen.
(Quelle: Dänisches Außenministerium)