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Herbert
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TASSO-Newsletter
Vermittlung von Auslandshunden: Veterinärämter verlangen Handelsgenehmigung.
Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen.
Seit Monaten verlangen immer mehr Veterinärbehörden in Deutschland von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 Abs. 1 Ziffer 3 Tierschutzgesetz.
So wird diese Handelsgenehmigung jetzt beispielsweise flächendeckend von den Veterinärämtern in Nordrhein-Westfalen gefordert. Ebenso wird sie von den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt verlangt, wenn das Verbringen von Hunden aus dem Ausland und deren Abgabe gegen Entgelt erfolgt.
Dabei sind die Voraussetzungen für eine Einordnung als gewerblicher Handel weder aus tierseuchen- noch tierschutzrechtlicher Sicht gegeben.
TASSO, bmt und ETN haben zur Verbringung von Hunden ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Beitrag zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten in diesem Bereich zu leisten. Das Rechtsgutachten Die Verbringung von Hunden nach Deutschland Tierschutz und gewerblicher Handel kommt zu dem Schluss, dass bei Tierschutzorganisationen kein gewerbliches Handeln und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und somit keine Handelsgenehmigung verlangt werden kann.
Nach der Veröffentlichung des Gutachtens haben uns zahlreiche Anfragen betroffener Tierschutzvereine erreicht. Viele Tierschützer sind empört über die Vorgehensweise der Behörden und sehen sich mit kriminellen Hundehändlern auf eine Stufe gestellt. Darüber hinaus befürchten viele Vereine nach der Einstufung als Hundehändler den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit und letztlich das Ende ihrer Tierschutzarbeit.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Veterinärbehörde gemacht? Wurde von Ihrem Tierheim oder Verein eine entsprechende Genehmigung verlangt? Wie haben Sie reagiert? Haben Sie Widerspruch eingelegt? Wie wurde über den Widerspruch entschieden? Haben Sie eine Klage gegen die Anordnung, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren beantragen zu müssen, eingereicht?
Um einen Überblick über die derzeitige Situation und den aktuellen Sachstand zu erhalten, wie viele Tierschutzvereine betroffen sind und welche Bundesländer bzw. Veterinärämter eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren fordern, haben wir auf unserer Internetseite eine Plattform eingerichtet, auf der Tierschutzorganisationen über ihre Erlebnisse mit den Behörden berichten können:
www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz/Erfahrungsberichte
© Copyright TASSO e.V.
Vermittlung von Auslandshunden: Veterinärämter verlangen Handelsgenehmigung.
Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen.
Seit Monaten verlangen immer mehr Veterinärbehörden in Deutschland von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 Abs. 1 Ziffer 3 Tierschutzgesetz.
So wird diese Handelsgenehmigung jetzt beispielsweise flächendeckend von den Veterinärämtern in Nordrhein-Westfalen gefordert. Ebenso wird sie von den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt verlangt, wenn das Verbringen von Hunden aus dem Ausland und deren Abgabe gegen Entgelt erfolgt.
Dabei sind die Voraussetzungen für eine Einordnung als gewerblicher Handel weder aus tierseuchen- noch tierschutzrechtlicher Sicht gegeben.
TASSO, bmt und ETN haben zur Verbringung von Hunden ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Beitrag zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten in diesem Bereich zu leisten. Das Rechtsgutachten Die Verbringung von Hunden nach Deutschland Tierschutz und gewerblicher Handel kommt zu dem Schluss, dass bei Tierschutzorganisationen kein gewerbliches Handeln und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und somit keine Handelsgenehmigung verlangt werden kann.
Nach der Veröffentlichung des Gutachtens haben uns zahlreiche Anfragen betroffener Tierschutzvereine erreicht. Viele Tierschützer sind empört über die Vorgehensweise der Behörden und sehen sich mit kriminellen Hundehändlern auf eine Stufe gestellt. Darüber hinaus befürchten viele Vereine nach der Einstufung als Hundehändler den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit und letztlich das Ende ihrer Tierschutzarbeit.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Veterinärbehörde gemacht? Wurde von Ihrem Tierheim oder Verein eine entsprechende Genehmigung verlangt? Wie haben Sie reagiert? Haben Sie Widerspruch eingelegt? Wie wurde über den Widerspruch entschieden? Haben Sie eine Klage gegen die Anordnung, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren beantragen zu müssen, eingereicht?
Um einen Überblick über die derzeitige Situation und den aktuellen Sachstand zu erhalten, wie viele Tierschutzvereine betroffen sind und welche Bundesländer bzw. Veterinärämter eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren fordern, haben wir auf unserer Internetseite eine Plattform eingerichtet, auf der Tierschutzorganisationen über ihre Erlebnisse mit den Behörden berichten können:
www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz/Erfahrungsberichte
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