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Herbert
Guest
In unserem Newsletter zur Chippflicht hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen: Für das Datum der Tätowierung gibt es im EU-Heimtierausweis ein Feld. Probleme beim Nachweis des Tätowierungsdatums können nur dann entstehen, wenn dieses Feld nicht ausgefüllt ist. Es hätte also heißen müssen: "Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung nicht immer vermerkt."
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und senden die korrekte Fassung des Newsletters erneut mit.
Herzliche Grüße
Ihr TASSO-Team
Für alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren, sieht die Verordnung zwar keine nachträgliche Chippflicht vor. Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung nicht immer vermerkt. So wird es in dieser Situation für den Tierhalter schwierig, nachzuweisen, dass das Tier bereits vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht dann an der Grenze die Einreiseverweigerung.
Mehr Informationen zum Thema Chippflicht finden Sie unter www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Wichtige-Gesetze
© Copyright TASSO e.V.
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und senden die korrekte Fassung des Newsletters erneut mit.
Herzliche Grüße
Ihr TASSO-Team
Ab 3. Juli gilt die Chippflicht!
Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen
Laut EU-Verordnung müssen ab dem 3. Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Die Regelung ist komplex, und nicht jeder für die Durchführung Verantwortliche wird die Feinheiten kennen. TASSO empfiehlt daher die vorsorgliche Chippung und Registrierung der Vierbeiner, wenn man Ärger an der Grenze oder im Urlaubsland aus dem Weg gehen möchte.Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen
Für alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren, sieht die Verordnung zwar keine nachträgliche Chippflicht vor. Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung nicht immer vermerkt. So wird es in dieser Situation für den Tierhalter schwierig, nachzuweisen, dass das Tier bereits vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht dann an der Grenze die Einreiseverweigerung.
Mehr Informationen zum Thema Chippflicht finden Sie unter www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Wichtige-Gesetze
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