So ist es in NRW passiert ...!
Ordnungsamt stellt Pitbull-Welpen sicher
Hagen, 15.10.2010, DerWesten
Hagen. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung haben Mitarbeiter des Hagener
Ordnungsamtes zwei illegal angeschaffte Pitbull-Terrierwelpen
sichergestellt. Die Besitzer erfüllten die gesetzlich vorgeschriebenen
Voraussetzungen zur Haltung nicht.
für diese Hunde gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Haltung
nicht und konnten auch keine entsprechenden Erlaubnisse vorlegen. Deshalb
kam es zu einer sofortigen Wegnahme der Hunde. Die weitere Haltung dieser
Hunde wurde den Betroffenen untersagt; ihnen droht zudem ein
Bußgeldverfahren.
Der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire
Bullterrier und der englische Bullterrier gehören zu den sogenannten
gefährlichen Rassen in NRW. Sowohl Kreuzungen innerhalb dieser Rassen als
auch mit anderen Hunden gelten als gefährliche Hunde im Sinne des
Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW).
Halter muss polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
Die Haltung solcher und einiger weiterer Hunderassen ist erlaubnispflichtig
und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu zählt unter anderem
die Volljährigkeit, entsprechende Sachkunde und die Vorlage eines
polizeilichen Führungszeugnisses. Leider wird, wie auch in den aktuellen
Fällen, daneben immer wieder ein entscheidender Faktor bei der Anschaffung
eines gefährlichen Hundes außer Acht gelassen. Ein Hund einer dieser
Rassen oder Kreuzungen darf in NRW nur aus einem Tierheim oder einer
tierheimähnlichen Einrichtung übernommen werden. Die Zucht, der private
Erwerb oder sonstige private Beschaffungen eines solchen Hundes sind
verboten.
Die Vermittlung aus einem Tierheim an private Halter dient der Entlastung
des Tierheimes und liegt daher im besonderen öffentlichen Interesse.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass
für eine Person, der die Haltung eines Hundes dieser Rasse bereits untersagt
und der Hund sichergestellt wurde, nicht die Möglichkeit besteht, diesen
Hund wieder aus dem Tierheim zu übernehmen. Zudem gilt die ausdrückliche
Bitte, sich vor Anschaffung eines Hundes beim Ordnungsamt über die
gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Denn auch die Kenntnis der
geltenden Rechtslage zählt zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung.
http://www.derwesten.de/staedte/hagen/Ordnungsamt-stellt-Pitbull-Welpen-sicher-id3832712.html