pitt-bull mit abgeschnittene Ohren-zum Heulen

Zeig diese Dame an ... Ohren kupieren ist in Deutschland verboten ... des weiteren bin ich mir nicht Sicher ob der Handel mit sogenannten "Gefährlichen Hunden" in Deutschland nicht verboten ist.

Auf alle Fälle aber muss der Hund gechipt sein, gültige Papiere haben, der Besitzer muss den Hund bei den Behörden gemeldet haben und er darf keinen Eintrag im Führungszeugnis besitzen.

Diesen Hund mit dem Berliner Ordnungsamt dort herauszubekommen sollte ein Leichtes sein, zumal Berlin einer der härtesten Bundesländer ist die diese Gesetzte umsetzen.
 
B

Birgit

Guest
wenn ich mich recht erinnere dürfen nur tierheime und orga`s sokas vermitteln
privat ist es verboten
ich glaube,die dame weiß garnicht auf was sie sich da eingelassen hat,oder sie ist extrem frech
 

heiken

My-Mopsfreak
nach langem hin und her habe ich mit der dame die für hundewesen zuständig ist in stahnsdorf tel. sie war sehr nett und schickt den tierschutz raus. eine art ordnungsamt gibt es da nicht, weil es wohl sehr abgelegen ist.
aber sie meinte wegen der abgeschnittenen ohren könnte sie den ts dafür beauftragen.
mal sehen wie es weiter geht.
 
N

|.no-name.|

Guest
oops...da kann man nur die Daumen drücken, das er nicht beschlagnahmt wird und zu einem bestimmten Herren nach Berlin kommt, der eine Auffangstation betreibt für Pittis und co.....was dort allerdings hinter verschlossenen Türen abläuft ist fraglich...der arme kleine...ich könnt gerade kotzen !!
 
C

Carmen

Guest
stahnsdorf gehört zu brandenburg dort dürfen diese hunde nicht gehalten werden!

wo lebt dieser hund? berlin oder brandenburg??? und woher stammt dieser hund?
ohren abschneiden ist nicht in jedem land verboten.

in berlin darfst du liste 1 hunde halten wenn du sie anmeldest!

in brandenburg werden sie sofort weggeholt.
 

heiken

My-Mopsfreak
die dame in der stadtverwaltung stahndorf erklärte mir das sie keinen ordnungsamtbereich bei ihnen hätten und sie den tierschutz einschalten würden. mit berlin habe ich vorab gesprochen und berlin sagte sie seien für brandenburg nicht zuständig.
der kleine mann geht mir nicht aus dem kopf.
 
C

Carmen

Guest
berlin sagte sie seien für brandenburg nicht zuständig.

sind ja auch unterschiedl. länder mit unterschiedlichen auflagen was diese hunde angeht.

deshalb wollte ich ja auch gern wissen wo sich der hund tatsächlich befindet denn dies ist maßgeblich!

nur weil diese frau mit dem hund inseriert heißt es ja nicht das er auch tatsächlich dort ist.

berlin und auch brandenburg sind ein ganz heisses pflaster was solche hunde angeht.
so unfachmännisch wie die ohren abgeschnitten wurden da ist ja wohl klar was dieser hund für eine vergangenheit hat.
 
S

Susi_Emma

Guest
Das ist echt hart sowas zu sehen. Vor allem Stahnsdorf ist von mir nicht all zu weit weg.
Ich finde es immer wieder erschreckend was in den Köpfen der Menschen vorgeht.
 
So ist es in NRW passiert ...!

Ordnungsamt stellt Pitbull-Welpen sicher

Hagen, 15.10.2010, DerWesten


Hagen. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung haben Mitarbeiter des Hagener
Ordnungsamtes zwei illegal angeschaffte Pitbull-Terrierwelpen
sichergestellt. Die Besitzer erfüllten die gesetzlich vorgeschriebenen
Voraussetzungen zur Haltung nicht.

für diese Hunde gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Haltung
nicht und konnten auch keine entsprechenden Erlaubnisse vorlegen. Deshalb
kam es zu einer sofortigen Wegnahme der Hunde. Die weitere Haltung dieser
Hunde wurde den Betroffenen untersagt; ihnen droht zudem ein
Bußgeldverfahren.

Der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire
Bullterrier und der englische Bullterrier gehören zu den sogenannten
gefährlichen Rassen in NRW. Sowohl Kreuzungen innerhalb dieser Rassen als
auch mit anderen Hunden gelten als „gefährliche Hunde“ im Sinne des
Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW).

Halter muss polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

Die Haltung solcher und einiger weiterer Hunderassen ist erlaubnispflichtig
und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu zählt unter anderem
die Volljährigkeit, entsprechende Sachkunde und die Vorlage eines
polizeilichen Führungszeugnisses. Leider wird, wie auch in den aktuellen
Fällen, daneben immer wieder ein entscheidender Faktor bei der Anschaffung
eines „gefährlichen Hundes“ außer Acht gelassen. Ein Hund einer dieser
Rassen oder Kreuzungen darf in NRW nur aus einem Tierheim oder einer
tierheimähnlichen Einrichtung übernommen werden. Die Zucht, der private
Erwerb oder sonstige private Beschaffungen eines solchen Hundes sind
verboten.

Die Vermittlung aus einem Tierheim an private Halter dient der Entlastung
des Tierheimes und liegt daher im besonderen öffentlichen Interesse.

Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass
für eine Person, der die Haltung eines Hundes dieser Rasse bereits untersagt
und der Hund sichergestellt wurde, nicht die Möglichkeit besteht, diesen
Hund wieder aus dem Tierheim zu übernehmen. Zudem gilt die ausdrückliche
Bitte, sich vor Anschaffung eines Hundes beim Ordnungsamt über die
gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Denn auch die Kenntnis der
geltenden Rechtslage zählt zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung.

http://www.derwesten.de/staedte/hagen/Ordnungsamt-stellt-Pitbull-Welpen-sicher-id3832712.html
 
N

Nicole 76

Guest
War heute Morgen schon raus.....was dem Vierbeiner wohl
für ein Schiksal bevorsteht....mein Bauchgefühl ist nicht gut !!!
ich hoffe,daß ich mich täusche....
 
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