Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig

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Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig


Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Einem Tierschutzverein wurde diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde mit der Begründung untersagt, er betreibe eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung ohne die dafür nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis. Seine Klage war vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht dagegen hat dem Verein Recht gegeben und den Untersagungsbescheid der Behörde aufgehoben.

Eine Einrichtung ist nur dann einem Tierheim ähnlich - und deshalb erlaubnisbedürftig -, wenn die Gründe, die für die Erlaubnispflicht eines Tierheims sprechen, bei der "ähnlichen Einrichtung" in gleicher Weise bestehen. Auf die von dem Kläger organisierte vorübergehende Unterbringung der Tiere in verschiedenen Pflegestellen trifft das nicht zu. In einem Tierheim werden viele Tiere an einem Ort zur gleichen Zeit gehalten. Daraus ergeben sich einerseits besondere Anforderungen an eine dem Tierschutzrecht entsprechende artgerechte Unterbringung der Tiere und an die Fachkenntnisse des Leiters. Andererseits rechtfertigen diese Besonderheiten auch das Erfordernis einer vorherigen behördlichen Prüfung und Erlaubnis.

BVerwG 7 C 9.08 - Urteil vom 23. Oktober 2008




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Das Tierschutzportal für Tiere in Not
 
L

Liane

Guest
es bertifft mich auch, da ich immer Pflegestelle für unseren Verein bin.
Danke !
Das einzige Prob was ich mit der Stadt immer ausfechte ist...ist der Hund länger als zwei Wochen bei mir muß ich ihn wegen der Hundesteuer anmelden.
Das ist ein ewiger Kampf mit den Behörden.

Liane
 
C

Carmen

Guest
es bertifft mich auch, da ich immer Pflegestelle für unseren Verein bin.
Danke !
Das einzige Prob was ich mit der Stadt immer ausfechte ist...ist der Hund länger als zwei Wochen bei mir muß ich ihn wegen der Hundesteuer anmelden.
Das ist ein ewiger Kampf mit den Behörden.

Liane

bei mir heisst es schon, ein tag und ich müsste ihn von rechts wegen anmelden. echt nervend...
 
N

|.no-name.|

Guest
Ich habe da mal eine Frage:
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um sich für eine Pflegestelle zu bewerben/melden? Und wo meldet man sich?
 
C

Carmen

Guest
jede notorganisation oder tierheim hat verschiedene vorstellungen von den voraussetzungen die du erfüllen musst.

schau doch mal bei notorgas in deiner nähe, such über google oder bewirb dich bei uns als pflegestelle, wir brauchen auch immer wieder mal pflegeeltern.
 
N

|.no-name.|

Guest
Willst Du nur Möpse pflegen oder ist Dir die Rasse egal? Ich wüßte da was ;-)
Was wäre das denn? Möpse und Franz. und engl. Bulldoggen wären o.k. So diese Größe.
Die Sache ist die, ich möchte gern etwas für herrenlose Tiere tun, und ich bin die nächsten zwei Jahre aus gesundh. Gründen zu Hause und möchte eine Pflegestelle anbieten. Wir haben heute Familienrat gehalten und alle waren mit meinem Vorschlag einverstanden. Allerdings haben sich meine drei Möppels nicht dazu äußern wollen :frech: und ich weiß nicht warum :ka:
Aber ich benötige noch Input bezüglich dem Ablauf und auch der Kosten die auf mich zukommen. Wer kann mir da Auskunft geben?
 

Siggi

My-Mopsfreak
Hast du schon Auskunft erhalten?
Wenn nicht schick mir doch eine PN mit deiner Tel Nr.
Ich war Pflegestelle für verschiedene Hunde von Liberty For Dogs und habe dort auch in der Vermittlung einn Monat lang geholfen.
Ich erzähl dir dann, was man so beachten muß.
LG Siggi
 
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