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Neues von ZERGportal
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Ulm - Mit dem Internetverkauf von Hunden und Katzen hat eine Hartz-IV-Empfängerin heimlich einen hübschen Nebenverdienst eingeheimst und trotzdem Sozialleistungen kassiert. Für diesen Betrug hat das Landgericht Ulm die 45-Jährige in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Zudem muss Frau aus dem Raum Geislingen (Zollernalbkreis) die zu Unrecht bezogenen 13.000 Euro zurückzahlen, teilte das Hauptzollamt Ulm am Donnerstag mit.
Hunde und Katzen übers Internet verkauft
45-Jährige aus dem Alb-Donau-Kreis wegen Sozialleistungsbetrug verurteilt
Weil sie trotz Bezugs von Arbeitslosengeld einen Internethandel mit Tieren betrieb, verurteilte das Landgericht Ulm eine Frau aus dem Raum Geislingen nun in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen in Höhe von 13.000 Euro muss sie außerdem zurückzahlen.
Bereits Ende 2006 gingen Hinweise beim Zoll ein, dass die Bezieherin von so genannten Hartz-IV-Leistungen Hunde und Katzen über verschiedene Internetseiten zum Verkauf anbot. Einkünfte hieraus verschwieg sie den Behörden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm leitete daraufhin umfangreiche Ermittlungen ein. Anhand von Unterlagen, die bei einer durchgeführten Hausdurchsuchung im Frühjahr 2007 sichergestellt wurden, konnten ihr die Zoll-Ermittler Einkünfte aus diversen Tierverkäufen nachweisen. Knapp 13.000 Euro Sozialleistungen wurden ihr infolgedessen zu Unrecht ausbezahlt.
Überdies bestätigten sich Vorwürfe, wonach einige der Tiere krank und in bemitleidenswertem Zustand gewesen seien. Käufer wurden mutmaßlich getäuscht und mussten hohe Folgekosten durch Tierarztrechnungen in Kauf nehmen.
Vor Gericht gelobte die 45-Jährige nun Besserung, so dass sie mit einer Bewährungsstrafe davonkam.
Herausgeber:
Hauptzollamt Ulm
Schillerstraße 1/1
89077 Ulm
Kontakt:
Hagen Kohlmann
Tel.: 0731/9648-138
Fax: 0731/9648-299
E-Mail: presse-zoll@hzaul.bfinv.de
Quelle Pressemitteilung Zoll:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/d0_fks/u0_2010/z55_pm_internethandel/index.html
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Ulm - Mit dem Internetverkauf von Hunden und Katzen hat eine Hartz-IV-Empfängerin heimlich einen hübschen Nebenverdienst eingeheimst und trotzdem Sozialleistungen kassiert. Für diesen Betrug hat das Landgericht Ulm die 45-Jährige in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Zudem muss Frau aus dem Raum Geislingen (Zollernalbkreis) die zu Unrecht bezogenen 13.000 Euro zurückzahlen, teilte das Hauptzollamt Ulm am Donnerstag mit.
Hunde und Katzen übers Internet verkauft
45-Jährige aus dem Alb-Donau-Kreis wegen Sozialleistungsbetrug verurteilt
Weil sie trotz Bezugs von Arbeitslosengeld einen Internethandel mit Tieren betrieb, verurteilte das Landgericht Ulm eine Frau aus dem Raum Geislingen nun in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen in Höhe von 13.000 Euro muss sie außerdem zurückzahlen.
Bereits Ende 2006 gingen Hinweise beim Zoll ein, dass die Bezieherin von so genannten Hartz-IV-Leistungen Hunde und Katzen über verschiedene Internetseiten zum Verkauf anbot. Einkünfte hieraus verschwieg sie den Behörden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm leitete daraufhin umfangreiche Ermittlungen ein. Anhand von Unterlagen, die bei einer durchgeführten Hausdurchsuchung im Frühjahr 2007 sichergestellt wurden, konnten ihr die Zoll-Ermittler Einkünfte aus diversen Tierverkäufen nachweisen. Knapp 13.000 Euro Sozialleistungen wurden ihr infolgedessen zu Unrecht ausbezahlt.
Überdies bestätigten sich Vorwürfe, wonach einige der Tiere krank und in bemitleidenswertem Zustand gewesen seien. Käufer wurden mutmaßlich getäuscht und mussten hohe Folgekosten durch Tierarztrechnungen in Kauf nehmen.
Vor Gericht gelobte die 45-Jährige nun Besserung, so dass sie mit einer Bewährungsstrafe davonkam.
Herausgeber:
Hauptzollamt Ulm
Schillerstraße 1/1
89077 Ulm
Kontakt:
Hagen Kohlmann
Tel.: 0731/9648-138
Fax: 0731/9648-299
E-Mail: presse-zoll@hzaul.bfinv.de
Quelle Pressemitteilung Zoll:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/d0_fks/u0_2010/z55_pm_internethandel/index.html