Uschi
Blindschleiche
Kreis Göppingen. Das Göppinger Veterinäramt hat einen illegalen Hundehandel
aufgedeckt. Ein einschlägig vorbestrafter Geislinger hatte den illegalen
Welpenhandel vom Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen aus betrieben.
Für das Göppinger Veterinäramt war der Hundehändler aus Geislingen kein
Unbekannter. Immerhin war er bereits im April vergangenen Jahres zu einer
zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen illegalen Hundehandels
sowie gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei verurteilt worden. Ein Urteil,
das ihn offenbar nicht davon abhielt, seinen illegalen Welpenhandel im weit
von der Fünftälerstadt entfernten Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen
wieder aufzunehmen. Das ergaben die Ermittlungen des Göppinger Veterinäramts
und seines Pendants im Rhein-Sieg-Kreis. Nach entsprechenden Hinweisen aus
der Bevölkerung hatten die Behörden die Ermittlungen aufgenommen.
Amtstierärzte und Polizisten überwachten nicht nur nur den regelmäßigen
Aufenthaltsort des illegalen Hundehändlers in Nordrhein-Westfalen sondern
auch ein weiteres Domizil im Rems-Murr-Kreis.
Schließlich erwischte ihn die Autobahnpolizei Weinsberg am vergangenen
Mittwoch beim Transport von zwei französischen Bulldoggen, einer jungen
Hündin und einem Welpen. Die Hunde wurden tierärztlich untersucht, versorgt
und in das Tierheim Göppingen verbracht. Die Tiere zeigten Erbrechen, waren
transportbedingt gestresst und durstig. Die Hündin litt zudem unter einer
Beinverletzung. Das Landratsamt beabsichtigt die Hunde einzuziehen, sodass
sie nach Genesung an zuverlässige Halter vermittelt werden können. Das
Göppinger Veterinäramt hat die zwei Hunde sowie drei Mobiltelefone, eine
Digitalkamera und verschiedene weitere Utensilien und Dokumente
beschlagnahmt.
Gegenüber den Polizeibeamten hat der Geislinger den Vorwurf des erneuten
illegalen Hundehandels bestritten. Er würde einen Hund zum Hundefriseur und
den anderen in eine Klinik fahren, sagte er. Aufgrund der beschlagnahmten
Tiere konnte man dem Geislinger jedoch mehrere Verkaufsannoncen in
einschlägigen Internetportalen eindeutig zuordnen, teilte das Veterinäramt
gestern mit.
Der Hundehändler war bereits von 1999 bis 2001 im Ostalbkreis und im
Rems-Murr-Kreis tätig gewesen. Die zuständigen Behörden hatten ihm den
illegalen Hundehandel damals bereits untersagt. Schon zu der Zeit war er
wegen des illegalen Handels verurteilt worden. Vor drei Jahren begann er
dann erneut Hundewelpen aus Ungarn ohne die vorgeschriebenen tierärztlichen
Untersuchungen und Bescheinigungen nach Deutschland zu bringen. Die Hunde
bot der Geislinger überregional in Kleinanzeigen im Internet sowie in
einschlägigen Zeitschriften zu ungewöhnlich niedrigen Preisen an. Den
Transport zu den Käufern übernahm der Mann im Auto überwiegend selbst. Neben
den langen Transportwegen beim Import mussten die Tiere somit weitere
Strapazen bei den langen Ausfahrten ertragen. Daher und aufgrund der häufig
zu frühen Trennung vom Muttertier sowie unterlassener tierärztlicher
Untersuchungen und Behandlungen waren die Hunde häufig geschwächt und krank.
Einzelne Tiere sind nach den Ermittlungen des Veterinäramtes trotz folgender
tierärztlicher Behandlung bei den jeweiligen Käufern verendet. Das
Veterinäramt Göppingen untersagte dem Hundehändler diese illegale Tätigkeit
bereits im März 2008 und erstattete Strafanzeige. Wegen Uneinsichtigkeit
musste das Veterinäramt ihm dennoch anschließend mehrfach die Wohnung
gewaltsam aufbrechen und Hundewelpen beschlagnahmen sowie versorgen. Bei
einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Geislingen wurde der Hundehändler im
April 2009 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen
illegalen Hundehandels sowie gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei
verurteilt.
http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislingen/art5573,497634
aufgedeckt. Ein einschlägig vorbestrafter Geislinger hatte den illegalen
Welpenhandel vom Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen aus betrieben.
Für das Göppinger Veterinäramt war der Hundehändler aus Geislingen kein
Unbekannter. Immerhin war er bereits im April vergangenen Jahres zu einer
zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen illegalen Hundehandels
sowie gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei verurteilt worden. Ein Urteil,
das ihn offenbar nicht davon abhielt, seinen illegalen Welpenhandel im weit
von der Fünftälerstadt entfernten Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen
wieder aufzunehmen. Das ergaben die Ermittlungen des Göppinger Veterinäramts
und seines Pendants im Rhein-Sieg-Kreis. Nach entsprechenden Hinweisen aus
der Bevölkerung hatten die Behörden die Ermittlungen aufgenommen.
Amtstierärzte und Polizisten überwachten nicht nur nur den regelmäßigen
Aufenthaltsort des illegalen Hundehändlers in Nordrhein-Westfalen sondern
auch ein weiteres Domizil im Rems-Murr-Kreis.
Schließlich erwischte ihn die Autobahnpolizei Weinsberg am vergangenen
Mittwoch beim Transport von zwei französischen Bulldoggen, einer jungen
Hündin und einem Welpen. Die Hunde wurden tierärztlich untersucht, versorgt
und in das Tierheim Göppingen verbracht. Die Tiere zeigten Erbrechen, waren
transportbedingt gestresst und durstig. Die Hündin litt zudem unter einer
Beinverletzung. Das Landratsamt beabsichtigt die Hunde einzuziehen, sodass
sie nach Genesung an zuverlässige Halter vermittelt werden können. Das
Göppinger Veterinäramt hat die zwei Hunde sowie drei Mobiltelefone, eine
Digitalkamera und verschiedene weitere Utensilien und Dokumente
beschlagnahmt.
Gegenüber den Polizeibeamten hat der Geislinger den Vorwurf des erneuten
illegalen Hundehandels bestritten. Er würde einen Hund zum Hundefriseur und
den anderen in eine Klinik fahren, sagte er. Aufgrund der beschlagnahmten
Tiere konnte man dem Geislinger jedoch mehrere Verkaufsannoncen in
einschlägigen Internetportalen eindeutig zuordnen, teilte das Veterinäramt
gestern mit.
Der Hundehändler war bereits von 1999 bis 2001 im Ostalbkreis und im
Rems-Murr-Kreis tätig gewesen. Die zuständigen Behörden hatten ihm den
illegalen Hundehandel damals bereits untersagt. Schon zu der Zeit war er
wegen des illegalen Handels verurteilt worden. Vor drei Jahren begann er
dann erneut Hundewelpen aus Ungarn ohne die vorgeschriebenen tierärztlichen
Untersuchungen und Bescheinigungen nach Deutschland zu bringen. Die Hunde
bot der Geislinger überregional in Kleinanzeigen im Internet sowie in
einschlägigen Zeitschriften zu ungewöhnlich niedrigen Preisen an. Den
Transport zu den Käufern übernahm der Mann im Auto überwiegend selbst. Neben
den langen Transportwegen beim Import mussten die Tiere somit weitere
Strapazen bei den langen Ausfahrten ertragen. Daher und aufgrund der häufig
zu frühen Trennung vom Muttertier sowie unterlassener tierärztlicher
Untersuchungen und Behandlungen waren die Hunde häufig geschwächt und krank.
Einzelne Tiere sind nach den Ermittlungen des Veterinäramtes trotz folgender
tierärztlicher Behandlung bei den jeweiligen Käufern verendet. Das
Veterinäramt Göppingen untersagte dem Hundehändler diese illegale Tätigkeit
bereits im März 2008 und erstattete Strafanzeige. Wegen Uneinsichtigkeit
musste das Veterinäramt ihm dennoch anschließend mehrfach die Wohnung
gewaltsam aufbrechen und Hundewelpen beschlagnahmen sowie versorgen. Bei
einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Geislingen wurde der Hundehändler im
April 2009 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen
illegalen Hundehandels sowie gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei
verurteilt.
http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislingen/art5573,497634