Nun aber noch der Klopper, den Behörden war der Fall bekannt:
Viele wussten schon lange vom Schicksal des Hundes Joshi
von tina steine aus Danstedt
Viele wussten schon lange vom Schicksal des Hundes Joshi
Von Günther Keller
Zuzenhausen. Mit ein bisschen mehr Aufmerksamkeit und Zivilcourage, aber auch mit etwas mehr behördlichem Nachdruck wäre dem misshandelten Hütehund "Joshi" sein schweres Schicksal womöglich erspart geblieben. Im Dorf war nämlich die üble Hundehaltung des inzwischen ermittelten Tierquälers ein offenes Geheimnis. Und der Fall war sogar aktenkundig.
Das Protokoll trägt die Nummer 109.91. Unter diesem Aktenzeichen meldeten Anwohner am 22. August 2008 der Gemeindeverwaltung, dass mitten im Ort Haustiere verwahrlosen. Ordnungsamtsleiter Rainer Ohlheiser verwahrt sich aber gegen den Vorwurf, nichts unternommen zu haben: "Wir haben den Vorgang sofort an das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises weiter geleitet". Das schickte Dr. Sabine Burgermeister vor Ort, monierte nicht nur die Hunde-, sondern auch die mehrdutzendfache Katzenhaltung in dem Haus und gab Anweisung, den stark heruntergekommenen Hunderüden scheren zu lassen und ihn besser zu ernähren. Es folgten Ermahnungen innerhalb eines umfangreicheren Schriftwechsels, ein weiterer Besuch im März - dann war der Fall offenbar erledigt. "Bei dem Personalmangel im Amt können wir kein Überwachungsnetz gewährleisten", sagt Behördenleiter Dr. Lutz Michael. Die Ziegelhausener Tierärztin Isabel Höpfer, die "Joshi" nach seinem Auffinden auf der Straße noch zu retten versuchte und schließlich einschläfern musste, ist sich sicher, dass der Hund nicht nur einige Monate an der Verwahrlosung litt. Eineinhalb bis zwei Jahre, so schätzt sie, habe sich niemand um den Hund gekümmert. "Man muss über eine bessere Koordination zwischen örtlichen Ordnungsämtern und Veterinäramt diskutieren", fordert Tierärztin Höpfer als Konsequenz aus dem Fall. Aber auch zwischen Tierheim und Polizei scheint die Zusammenarbeit durchaus verbesserungsfähig zu sein. Laut Polizeisprecher Harald Kurzer waren Polizeikräfte zwar beim Abtransport des Hunde vom Allmendweg dabei, aber erst durch den RNZ-Artikel wurde man auf die Hintergründe des Hundeschicksals aufmerksam und leitete die Ermittlungen ein. Einen Fahndungsaufruf wiederum hielt die Polizei für nicht geboten, weil die Ermittlungen schnell auf den Zuzenhausener Tierhalter zugelaufen seien. Dennoch dauerte es bis Dienstag, ehe ein Durchsuchungsbefehl vorlag. Das Tierheim kommentierte die Polizeiarbeit auf ihrer Internet-Seite mit leicht süffisantem Unterton: "Der öffentliche Druck beflügelte die Polizeiarbeit."
Der frühere Hundehalter hat in der 2000-Einwohner-Gemeinde erwartungsgemäß keinen leichten Stand und wird von vielen geschnitten. Die juristischen Folgen indes dürften für ihn überschaubar sein: Der Mann hat wohl eine Geldbuße per Strafbefehl zu erwarten, weitere Familienangehörige könnten wegen Beihilfe belangt werden. Einen Strafprozess wird es vermutlich nicht geben.
Ausführlicher wird in der RNZ vom Freitag berichtet.
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Tierquäler-Fall: Polizei beobachtet Selbstjustiz-Kommentare
Von Adrian Hoffmann
Sinsheim/Walldorf - Der abscheuliche Fall einer Tierquälerei, der Ende April in Zuzenhausen sein Ende nahm, hat über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt (wir berichteten). Am Dienstag teilte die Polizei mit, was viele gehofft hatten: Der Halter des verwahrlosten ungarischen Hütehunds ist ermittelt.
Die Diensthundeführerstaffel der Polizeidirektion Heidelberg mit Sitz in Walldorf kam ihm in den vergangenen Tagen auf die Spur. Zum Wohnort, Alter und anderen Hintergründen machte die Polizei allerdings keine Angaben. Man habe sich dazu entschieden, keinerlei Information zu vermelden, die auch nur irgendeinen Hinweis auf die Identifizierung des Mannes geben könnte, sagt Harald Kurzer, Sprecher der Heidelberger Polizei.
Die Polizei hatte gehofft, bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten am Dienstag Beweismitteln zu finden dem war aber nicht so. Der Mann räumte nach Angaben der Polizei aber auf Vorhalt ein, Halter des Hundes gewesen zu sein.
Nach Abschluss der Ermittlungen werden er sowie alle erwachsenen Familienmitglieder wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg angezeigt. Sie alle hätten so der Vorwurf die Möglichkeit gehabt, das Leid des Tieres zu beenden, ohne jedoch etwas unternommen zu haben.
Bildergalerie: Verwahrloster Hund in Zuzenhausen gefunden
Internet-Kommentare
Unterdessen bleibt die Anteilnahme im Internet auf den Tierquäler-Fall riesig groß geht nun aber teilweise in eine gefährliche Richtung: Selbst Vorschläge zu Selbstjustiz finden sich online. Wir beobachten das sehr genau, sagt Harald Kurzer auf Anfrage von stimme.de.
Kurzer spricht von einem wilden Internet-Ballyhoo. Einige Beiträge wurden sogar von Forenbetreibern selbst entfernt. Es sei teilweise sehr grenzwertig, allerdings geht die Polizei davon aus, dass es bei verbalen Wutausbrüchen bleibt. Im Klartext, so Harald Kurzer: Es sei kein Personenschutz für den Hundehalter veranlasst worden.
Im Internet gibt es mittlerweile Petitionsaufrufe, einen virtuellen Gedenkstein für Joshi und sogar erste Planungen, eine Mahnwache in Zuzenhausen abzuhalten. Die Resonanz flacht nicht ab. Petra Zipp vom Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) mit Sitz in München sieht das positiv. Es sei zwar eine Zeiterscheinung, dass sich die Menschen so sehr für Einzelschicksale interessierten aber grundsätzlich gehe es darum, in solchen Situation aufmerksam zu werden. Hätte jemand die Misshandlung früher gemeldet, hätte man dem Tier vielleicht noch helfen können.
Vielen falle der Schritt schwer, sich beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Das können die Bürger, tun sie aber nicht, so Zipp. Oftmals wollten sie nachbarschaftliche Beziehungen nicht aufs Spiel setzen. Petra Zipp fordert zu mehr Mut auf, es bedürfe hier an Zivilcourage. Man könne sich zunächst auch an den örtlichen Tierschutzverein wenden, der wiederum die Behörde kontaktiert. Die Dunkelziffer an misshandelten Hunden sei überdurchschnittlich hoch, sagt die stellvertretende Bundesvorsitzende des bmt. Wie so oft spiele beim Tierschutz leider der Sparfaktor eine Rolle, Veterinärämter seien unterbesetzt.
Zipp sieht im Fall Joshi zwei Straftatbestände gegeben: zum einen die Vernachlässigung, zum anderen das Aussetzen des Tieres. Was der Halter des Hundes letztlich an Strafe zu befürchten hat, kann auch sie nicht abschätzen. Es sollten mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich sein, gegen solche Tierquäler vorzugehen. Allerdings sehe die Realität oft so aus, dass der Strafrahmen nicht ausgeschöpft werde. Nur selten würden wegen Tierquälerei Freiheitsstrafen verhängt. Dass Joshi über Jahre hinweg Schmerzen erlitten haben muss, ist aus Sicht von Tierärztin Höpfner eindeutig: Definitiv. Bis ein Hund einen solchen Zustand erreicht habe, müsse viel Zeit vergehen.
Den Fall Joshi betrachten viele Menschen sehr emotional und dabei droht ein wenig unterzugehen, was andernorts mit Tieren geschieht. Das ist eben nicht so greifbar, sagt Petra Zipp vom bmt. Sie setzt sich derzeit für Straßenhunde in Rumänien ein. Ein Gesetzesentwurf zum Umgang mit ihnen beschäftigt dort die Öffentlichkeit. Eine Massentötung soll die Lösung für die Überpopulation der Hunde sein. Tierschützer wehren sich vehement. Das Töten der Hunde ist ein Geschäft, so Zipp. Da kann man wenig mit Vernunft argumentieren. Ein stringentes Kastrationsprogramm sei ein Weg aus der Hunde-Überpopulation das aber wolle man nicht hören.
Anteilnahme
Im Internet wird der Fall seit Anfang der Woche heftig diskutiert. Im Netzwerk Wer-Kennt-Wen gründete sich eine Gruppe, die bereits mehr als 10.000 Mitglieder hat. Auf Youtube steht ein Video mit Fotos von Joshi, wie ihn das Tierheim nannte es wurde bereits mehr als 30.000 Mal angeschaut.
Gaby Strobel-Maus bedankt sich auf der Webseite des Sinsheimer Tierheims für die große Resonanz. Wir können gar nicht alle Mails beantworten, sagt sie. Mittlerweile würden sogar Unterschriften gesammelt, dass der Halter des Hundes eine gerechte Strafe bekomme. Außerdem wolle eine Tierfreundin die Tierbestattung für den Hund bezahlen.
Wie viele andere befürchtete Gaby Strobel-Maus, dass der Hundehalter mit einer Geldstrafe davonkommen könnte. Das Wichtigste wäre ihr allerdings ein Tierhalteverbot.
Tierhalteverbot
Ein Tierhalteverbot für den Mann, dem der Hund gehörte, wird momentan geprüft. Das sagte Berno Müller, Sprecher des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, auf Anfrage von stimme.de. Man warte hier das Ergebnis der parallel laufenden Ermittlungen gegen den Hundehalter ab. Ein Tierhalteverbot richte sich zunächst grundsätzlich nur gegen eine Person, den Halter. Es könne aber auch auf das Umfeld einer Person ausgeweitet werden, sagte Müller weiter.
Außergewöhnlicher Fall
Auch für Tierärztin Isabel Höpfner in Heidelberg-Ziegelhausen war der Fall Joshi mehr als außergewöhnlich, obwohl sie zwei Tierheime betreut. Der Hund war überhaupt nicht handhabbar, sagte sie gegenüber stimme.de. Wenn sich ihm Menschen näherten, habe er sofort zu beißen versucht. Verständlich, so Höpfner.
Sie habe ihn schweren Herzens eingeschläfert, selbst eine Pflegestelle hatte sie bereits organisiert. Ich wollte ihm wenigstens eine Chance geben, sagt sie. Aber nachdem sich sein Zustand nicht besserte, entschied sie sich für den ihrer Ansicht nach einzig richtigen Weg im Sinne des Tierschutzes. Den Hund in Narkose zu scheren, war auch für sie kein Routinejob. Mir tat der Hund in dem Moment sehr leid.
Für Höpfner steht fest, dass der ungarische Hütehund nicht nur über Wochen oder Monate hinweg gequält wurde und Schmerzen erleiden musste, sondern über Jahre. Definitiv. Bis ein Hund einen solchen Zustand erreicht habe wie Joshi, müsse so viel Zeit vergehen.
Tierärztin Höpfner kritisiert wie viele andere auch, dass die Strafen für derartige Tierquälereien oft viel zu milde ausfielen. Vor allem in Internetforen wird eine hohe Strafe für den inzwischen ermittelten Halter gefordert. Ein Tierhalteverbot sieht Höpfner als zwingend notwendig die Frage könnte nur sein: Bekommt nur der Halter ein solches Verbot oder die ganze Familie, in der der Hund lebte?
Letztendlich sind das kranke Leute, sagt Höpfner über Menschen, die Hunde derart halten. Sie finde, in solchen Fällen wäre grundsätzlich eine frühere Reaktion von Nachbarn hilfreich.
Freiheits- oder Geldstrafe
Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Nach dem Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung strafbar sein.
Juristen gehen davon aus, dass der Mann in diesem Fall eine Geldstrafe zu erwarten hat und schätzen es als unrealistisch ein, dass ein Gericht hierfür eine Freiheitsstrafe verhängen würde.
Wie berichtet wurde der Hund am 28. April im Allmendweg in Zuzenhausen, Rhein-Neckar-Kreis, von einem ausgesetzt. Der Hund musste offensichtlich über Wochen, wahrscheinlicher über Monate oder Jahre, Schmerzen erleiden.
Hund von seinen Leiden erlöst
Er ist möglicherweise aus einem Auto geworfen worden. Anwohner hörten um 6 Uhr morgens lautes Gejaule und fanden anschließend den Hund auf der Straße liegend. Der Allmendweg ist unweit der Bundesstraße 45. Der Rüde schätzungsweise acht bis zehn Jahre alt hatte eine große, ältere Wunde an einem Oberschenkel, sein Schwanz war gebrochen. Der Hund sei nicht mehr in der Lage gewesen, aufzustehen.
Wir durften ihn nicht länger leiden lassen und mussten ihn erlösen, sagt Gaby Strobel-Maus, Leiterin des Sinsheimer Tierheims, letzten Freitag auf Anfrage von stimme.de. Eine Tierärztin schläferte ihn daraufhin ein.
13.05.2010
http://www.myheimat.de/danstedt/pol...e-vom-schicksal-des-hundes-joshi-d532799.html