Uschi
Blindschleiche
Ein neuer Lichtblick zeichnet sich ab.
Rumänien: Verabschiedung des Streuner-Gesetzes erneut vertagt
von a.w. in Politik
Mittwoch, 01. Juni 2011
Rumänien: Verabschiedung des Streuner-Gesetzes erneut vertagt
Foto: sxc.hu
Das Unterhaus des rumänischen Parlaments hat am Dienstag zwar über die einzelnen Artikel des hochumstrittenen Streuner-Gesetzes abgestimmt, die endgültige Verabschiedung des Legislativprojekts jedoch sodann überraschenderweise auf kommende Woche vertagt. Die einzelnen Artikel wurden in der Form, in der sie vom Verwaltungsausschuss der Abgeordnetenkammer abgesegnet worden waren, ohne weitere Änderungsvorschläge verabschiedet.
In der vom Verwaltungsausschuss des Unterhauses gebilligten Form der Gesetzesinitiative müssen die Lokalbehörden für die Errichtung von Hundezwingern sorgen, die Streuner sodann von der Straßen entfernen und zunächst mindestens 30 Tage lang in Hundelagern unterbringen. Nach 30 Tagen können die Lokalverwaltungen sodann die Euthanasierung kranker und/oder aggressiver Straßenhunde beschließen, der restliche Tierbestand muss sterilisiert und zur Adoption freigegeben werden. Nach weiteren 30 Tagen steht es laut jüngster Variante der Gesetzesintiative den Lokalbehörden sodann frei, im Fall der nicht adoptierten Hunde deren Freilassung, Beibehaltung in Hundelagern oder Euthanasierung anzuordnen − der einschlägige Beschluss würde den Lokalräten obliegen.
Bei diesem Artikel wurde die Verabschiedung der Gesetzesinitiative jedoch zunächst abgebrochen und schließlich vertagt. Den Arbeiten der Abgeordneten wohnten zahlreiche Vertreter von Tierschutzorganisationen bei − die bei etlichen verabschiedeten Artikeln, die offenbar für gut befunden wurden, Beifall spendeten und bei anderen kleine Plüschhunde schwenkten, um die Abgeordneten zum Umdenken zu bewegen.
Rumänien: Verabschiedung des Streuner-Gesetzes erneut vertagt
von a.w. in Politik
Mittwoch, 01. Juni 2011
Rumänien: Verabschiedung des Streuner-Gesetzes erneut vertagt
Foto: sxc.hu
Das Unterhaus des rumänischen Parlaments hat am Dienstag zwar über die einzelnen Artikel des hochumstrittenen Streuner-Gesetzes abgestimmt, die endgültige Verabschiedung des Legislativprojekts jedoch sodann überraschenderweise auf kommende Woche vertagt. Die einzelnen Artikel wurden in der Form, in der sie vom Verwaltungsausschuss der Abgeordnetenkammer abgesegnet worden waren, ohne weitere Änderungsvorschläge verabschiedet.
In der vom Verwaltungsausschuss des Unterhauses gebilligten Form der Gesetzesinitiative müssen die Lokalbehörden für die Errichtung von Hundezwingern sorgen, die Streuner sodann von der Straßen entfernen und zunächst mindestens 30 Tage lang in Hundelagern unterbringen. Nach 30 Tagen können die Lokalverwaltungen sodann die Euthanasierung kranker und/oder aggressiver Straßenhunde beschließen, der restliche Tierbestand muss sterilisiert und zur Adoption freigegeben werden. Nach weiteren 30 Tagen steht es laut jüngster Variante der Gesetzesintiative den Lokalbehörden sodann frei, im Fall der nicht adoptierten Hunde deren Freilassung, Beibehaltung in Hundelagern oder Euthanasierung anzuordnen − der einschlägige Beschluss würde den Lokalräten obliegen.
Bei diesem Artikel wurde die Verabschiedung der Gesetzesinitiative jedoch zunächst abgebrochen und schließlich vertagt. Den Arbeiten der Abgeordneten wohnten zahlreiche Vertreter von Tierschutzorganisationen bei − die bei etlichen verabschiedeten Artikeln, die offenbar für gut befunden wurden, Beifall spendeten und bei anderen kleine Plüschhunde schwenkten, um die Abgeordneten zum Umdenken zu bewegen.