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Oberhausen: Zwei Wochen Dauerarrest fXr Misshandlung des eigenen Hundes
Neues von ZERGportal
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Weil er seine 14 Monate alte Dobermann-Hündin misshandelt hat, muss ein junger Oberhausener nun zwei Wochen ins Gefängnis. "Aus gefühlloser Gesinnung", so der Staatsanwalt, habe der damals 18-Jährige das Tier verletzt.
"Aus gefühlloser Gesinnung" heraus habe er seinen Hund verletzt. Die 14 Monate alte Dobermann-Hündin Alicia, so führte der Staatsanwalt weiter aus, habe mehrere Verletzungen davongetragen, "tiefe Wunden" am Rücken, an der Schwanzwurzel und an der Flanke. Wegen der Misshandlung von Wirbeltieren verurteilte das Amtsgericht den ehemaligen Besitzer von Alicia am Mittwoch zu zwei Wochen Dauerarrest.
Im Januar, so haben es Zeugen berichtet, war aus der Wohnung des damals 18-Jährigen lautes Männerlachen zu hören, dazu heftiges Gerumpel und das Jaulen eines Hundes. "Es hörte sich an, als würde der Hund gegen die Wände fliegen", gab ein Nachbar bei der Polizei zu Protokoll. Einige Tage später habe der Zeuge Hund und Besitzer auf der Straße gesehen. Alicia soll stark gehechelt haben und sich kaum auf den Beinen gehalten haben können.
"Erhebliche Schmerzen"
Der Nachbar verständigte den Tierschutz, eine amtliche Veterinärin der Stadt besuchte den Heranwachsenden daraufhin in seiner Wohnung und veranlasste, den Hund in ein Tierheim zu bringen. Der junge Mann, der ohne Anwalt bei Gericht erschien und sichtlich genervt war, leugnete die Tierquälerei. Und auch das Gericht konnte ihm die Tat nicht eindeutig beweisen. Allerdings sei erwiesen, dass der Angeklagte von den Verletzungen seines Tieres wusste, einen Besuch beim Tierarzt aber nicht für nötig hielt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Hund habe "erhebliche Schmerzen" gelitten, so Richter Karl Heinz Carra, "ich möchte Sie mal sehen, wenn Sie solche Wunden haben!"
Unbekannt ist der Angeklagte weder dem Gericht, noch der Amtstierärztin: Bereits im Februar vergangenen Jahres hatte es Beschwerden gegen den wegen Körperverletzung und anderer Delikte mehrfach aufgefallenen Mann gegeben. Die Tierärztin war vor Ort, konnte aber keine Misshandlung feststellen. Außerdem sei ihr der Besitzer "sympathisch" gewesen. Sie habe ihm abgenommen, sich um seinen Hund zu kümmern.
"Problematisch" sei die Situation trotzdem gewesen: Der Angeklagte hatte sich den Dobermann-Welpen in Polen "besorgt", der Hund hatte kupierte Ohren - in Deutschland verboten - und einen kupierten Schwanz. Außerdem waren die Impfpapiere nicht in Ordnung und der Besitzer hatte keinen - für diese Rasse vorgeschriebenen - Sachverstandsnachweis.
Alicia wartet im Tierheim nun auf ein neues Herrchen.
Quelle der Nachricht - Der Westen
http://www.derwesten.de/staedte/obe...isshandlung-des-eigenen-Hundes-id3062975.html
Neues von ZERGportal
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Weil er seine 14 Monate alte Dobermann-Hündin misshandelt hat, muss ein junger Oberhausener nun zwei Wochen ins Gefängnis. "Aus gefühlloser Gesinnung", so der Staatsanwalt, habe der damals 18-Jährige das Tier verletzt.
"Aus gefühlloser Gesinnung" heraus habe er seinen Hund verletzt. Die 14 Monate alte Dobermann-Hündin Alicia, so führte der Staatsanwalt weiter aus, habe mehrere Verletzungen davongetragen, "tiefe Wunden" am Rücken, an der Schwanzwurzel und an der Flanke. Wegen der Misshandlung von Wirbeltieren verurteilte das Amtsgericht den ehemaligen Besitzer von Alicia am Mittwoch zu zwei Wochen Dauerarrest.
Im Januar, so haben es Zeugen berichtet, war aus der Wohnung des damals 18-Jährigen lautes Männerlachen zu hören, dazu heftiges Gerumpel und das Jaulen eines Hundes. "Es hörte sich an, als würde der Hund gegen die Wände fliegen", gab ein Nachbar bei der Polizei zu Protokoll. Einige Tage später habe der Zeuge Hund und Besitzer auf der Straße gesehen. Alicia soll stark gehechelt haben und sich kaum auf den Beinen gehalten haben können.
"Erhebliche Schmerzen"
Der Nachbar verständigte den Tierschutz, eine amtliche Veterinärin der Stadt besuchte den Heranwachsenden daraufhin in seiner Wohnung und veranlasste, den Hund in ein Tierheim zu bringen. Der junge Mann, der ohne Anwalt bei Gericht erschien und sichtlich genervt war, leugnete die Tierquälerei. Und auch das Gericht konnte ihm die Tat nicht eindeutig beweisen. Allerdings sei erwiesen, dass der Angeklagte von den Verletzungen seines Tieres wusste, einen Besuch beim Tierarzt aber nicht für nötig hielt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Hund habe "erhebliche Schmerzen" gelitten, so Richter Karl Heinz Carra, "ich möchte Sie mal sehen, wenn Sie solche Wunden haben!"
Unbekannt ist der Angeklagte weder dem Gericht, noch der Amtstierärztin: Bereits im Februar vergangenen Jahres hatte es Beschwerden gegen den wegen Körperverletzung und anderer Delikte mehrfach aufgefallenen Mann gegeben. Die Tierärztin war vor Ort, konnte aber keine Misshandlung feststellen. Außerdem sei ihr der Besitzer "sympathisch" gewesen. Sie habe ihm abgenommen, sich um seinen Hund zu kümmern.
"Problematisch" sei die Situation trotzdem gewesen: Der Angeklagte hatte sich den Dobermann-Welpen in Polen "besorgt", der Hund hatte kupierte Ohren - in Deutschland verboten - und einen kupierten Schwanz. Außerdem waren die Impfpapiere nicht in Ordnung und der Besitzer hatte keinen - für diese Rasse vorgeschriebenen - Sachverstandsnachweis.
Alicia wartet im Tierheim nun auf ein neues Herrchen.
Quelle der Nachricht - Der Westen
http://www.derwesten.de/staedte/obe...isshandlung-des-eigenen-Hundes-id3062975.html