Paulemeister
My-Mopsfanatiker
Immer wenn man denkt es geht nicht mehr schlimmer:
Gerade in der Silvesternacht wird da wohl am wenigstens los sein...Autobahn sperren für 10-20 Minuten sperren und den Hund einfangen, fertig. Autobahnen wurden schon für weitaus weniger komplett gesperrt über Stunden...Steht "Totfahren" im Tierschutzgesetz?
Fassungslos. Würde ja gerne mehr dazu schreiben, ist aber der öffentliche Bereich.
Cholerische Anfälle inkl. Beleidungen folgen im Internen Bereich.
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/01/polizei-uberfahrt-hund-und-rechnet-ab/Polizei überfährt Hund - und will Geld dafür
Polizisten aus Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein haben in der Silvesternacht auf der Autobahn 1 bei Ahrensburg einen entlaufenen Hund totgefahren. Absichtlich. Nun soll die 65-jährige Halterin des Tieres für den Einsatz 2.557,31 Euro bezahlen, weil bei der Aktion das Einsatzfahrzeug beschädigt wurde.
Die Polizei rechtfertigt das tödliche Manöver. Hund Robby, ein Australian Shepherd, habe eine Stunde lang nicht eingefangen werden können. Die Halterin und Tierschützer fragen nun, warum die Autobahn nicht gesperrt wurde, um den Hund in Ruhe und ohne Gefahren von der Fahrbahn holen zu können. In der Silvesternacht werde die Autobahn kaum befahren, zitiert das Hamburger Abendblatt (Link über Google News, sonst Bezahlcontent) einen Tierschützer.
Gerade in der Silvesternacht wird da wohl am wenigstens los sein...Autobahn sperren für 10-20 Minuten sperren und den Hund einfangen, fertig. Autobahnen wurden schon für weitaus weniger komplett gesperrt über Stunden...Steht "Totfahren" im Tierschutzgesetz?
Fassungslos. Würde ja gerne mehr dazu schreiben, ist aber der öffentliche Bereich.
