Amtsgericht Arnsberg: Neheimerin ließ Hund aus Zeitnot einschläfern

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eheim-Hüsten, 24.06.2011, Klaus Lindner
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Arnsberg. Eine 39-jährige Angestellte aus Arnsberg-Neheim ist vom Amtsgericht Arnsberg zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Die Frau hatte ihren Hund "ohne vernünftigen Grund" durch einen Tierarzt einschläfern lassen.

Gab es für eine 39-jährige Angestellte aus Neheim einen vernünftigen Grund, ihren Border-Collie-Mischling von einem Tierarzt einschläfern zu lassen - oder ging es ihr vielmehr darum, sich des lästigen Hundes aus niederen Gründen zu entledigen? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt das Amtsgericht Arnsberg, denn das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist nach dem Tierschutzgesetz verboten.
Ungewöhnlich groß war das Interesse von Tier- bzw. Hundeliebhabern, die in großer Anzahl gekommen waren, um in Arnsberg den Prozess zu verfolgen. Der Staatsanwalt hatte einer 39-jährigen Angestellten aus Neheim einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Sie soll nach Angaben einer Zeugin ihren Hund von einem Tierarzt habe töten lassen, weil sie angeblich keine Steuern bezahlt hatte und fürchtete, diese nachzahlen zu müssen.

Dem Arzt hatte die Angeklagte versichert, dass der Mischling gegenüber Männern und manchmal auch gegenüber Kindern aggressiv reagiert habe. Er sei eine Gefahr und müsse daher getötet werden. Ein Zeuge, dem die Angeklagte den Hund zunächst zur Probe überlassen hatte, bestätigte dem Gericht jedoch, der Hund sei sehr lieb gewesen. Er habe ihn nur deshalb nicht behalten, weil er keine Steuermarke trug, nicht geimpft war und sich gegen seine Katze aggressiv verhalten hatte. Menschen sei er nie angegangen.
[h=3]Keine schlüssigen Antworten[/h]Die Angeklagte schilderte von "mehreren Beißvorgängen" in der Neheimer Fußgängerzone gegenüber Männern. Richterin und Staatsanwalt zeigten sich verwundert darüber, dass von den Geschädigten nie eine Forderung an die Hundehalterin gekommen sei. Sie hatte den angeblich gefährlichen Hund dort sogar frei laufen lassen. „Warum haben sie dem Border-Collie denn keinen Maulkorb angelegt“? , wollte die Richterin wissen. Und: Warum sie das Tier erst im März 2010 habe euthanasieren lassen, obwohl der letzte Beißvorgang doch ca. ein Jahr zuvor passiert sei.
Schlüssige Antworten konnte die Angeklagte nicht geben. Die Angeklagte gestand, dass Zeitnot ihr eigentliches Motiv war. Die Neheimerin wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.
Eine von der Hundeliebhaberin gegen den Tierarzt erstattete Anzeige ist zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/neh...Hund-aus-Zeitnot-einschlaefern-id4800682.html
 
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